Leistungen

Hier erfahren Sie mehr, wann ein Gutachten sinnvoll sein kann und welche Art von Gutachten wir anbieten.

Rufen Sie uns einfach an und wir besprechen gemeinsam, was das passende für Sie ist. 

Weitere Fragen

Die Vergütung eines Gutachters für seine Leistung, Unabhängigkeit und Neutralität wird gemäß den branchenüblichen Honorarrichtlinien der Immobilienbewertung bezahlt. Diese setzt sich meist aus dem üblichen Stundenhonorar sowie Neben- und Sonderkosten zzgl. Mehrwertsteuer zusammen.

Unsere Leistungen bieten wir hauptsächlich in Bayern mit Schwerpunkt Oberbayern an. Im Folgenden bieten wir Ihnen einen Überblick über die Landkreise und Gemeinden, auf die sich unser Tätigkeitsbereich hauptsächlich erstreckt. 

  • Stadtgebiet und Umland München
  • Landkreis Starnberg
  • Landkreis Fürstenfeldbruck
  • Landkreis Dachau
  • Landkreis Landsberg am Lech
  • Landkreis Weilheim – Schongau
  • Landkreis Bad Tölz Wolfratshausen
  • Landkreis Miesbach

Auf Anfrage ist ein Ortstermin auch in anderen Gemeinden und Landkreisen möglich, die nicht ausdrücklich genannt sind. 

Liegen vollständige und prüffähige Objektunterlagen vor, realisiert sich das Gutachten meist in vier bis sechs Wochen (Unverbindliche Angabe. Bitte bei Auftragserteilung anfragen).

Spezielle Einflussfaktoren können in einem Gutachten nicht erfasst werden. Etwa weil das Gutachten nicht ohne Entnahme von Materialproben, das heißt nicht zerstörungsfrei, durchgeführt werden kann, oder wegen des begrenzten Tätigkeitsgebietes. Beispiele wären die Prüfung der Altlastenfreiheit und der Tragfähigkeit des Baugrundes, statische Bauwerksfragen oder des Schadstoffgehalts von Baustoffen, detaillierte Bauschadensbewertungen oder die Wertermittlung von betriebsspezifischen Einrichtungen wie Produktionsanlagen. Im Einzelfall kooperiert die Sachverständige mit sachkundigen Kollegen.