Verkehrswert

Ein Gutachten ist eine Stellungnahme, die auf besonderer Sachkunde, Fachwissen und Erfahrung basiert. Entsprechend dem Auftrag soll ein Gutachten Tatsachenfeststellungen, Erfahrungssätze sowie aus Tatsachenfeststellungen gezogene Schlussfolgerungen vermitteln.

Im Wirtschafts- und Rechtsleben nimmt der Begriff des „Verkehrswerts“ eine zentrale Bedeutung ein. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden regelmäßig auch die Begriffe des „Grundstückswerts“ oder des „wahren und wirklichen Werts“ als Synonym für den Verkehrswert verwendet. 

In § 194 BauGB wird der Verkehrswert wie folgt definiert: 

Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

Wenn Sie wissen möchten, wie typischerweise ein Gutachten abläuft, können Sie das hier nachlesen.