Bewertung bei einer Erbschaft

Das Finanzamt definiert den Immobilienwert als Grundlage der Besteuerung nach einem stark vereinfachten Verfahren.

Die Besichtigung der Immobilie ist nicht erforderlich. Mindernde Mängel wie eine hohe Immobilienabnutzung bleiben so unberücksichtigt.

Die im Zweifelsfall überhöhten Werte treffen dann nicht den tatsächlichen Verkehrswert. Erben können nach §198 Bewertungsgesetz durch ein unabhängiges Gutachten den geringeren Wert dokumentieren und die anfallende Steuerlast mindern.

Gerade bei familiären Erbauseinandersetzungen empfiehlt sich die Bewertung durch einen Sachverständigen, um Streitigkeiten zu vermeiden. Bei einer hochwertigen Immobilienerbschaft sollte man auf Nummer sicher gehen.