Gutachten zur Vorlage beim Finanzamt

Das Finanzamt bestimmt den gemeinen Wert (Grundbesitzwert) einer Immobilie nach einer gesetzlich geregelten, sehr vereinfachten Berechnungsformel, meist ohne vorherige Inaugenscheinnahme.

Unterlagen und Fakten, die zur objektiven Bewertung beitragen würden, bleiben in der Regel unberücksichtigt. Die tatsächliche Sachlage wird nicht detailliert beleuchtet.

Fällt die Bewertung zu hoch aus, kann der Steuerpflichtige durch den „Nachweis des niedrigen gemeinen Wertes“ (nach § 198 BewG) mit Hilfe eines Verkehrsgutachtens die Sachlage wenden.

Bei der Übertragung einer Immobilie zu Lebzeiten können Sie, falls Sie die Immobilie weiter nutzen wollen, Wohn-, Nießbrauch- oder Rentenrechte vereinbaren. Rechtsverbindliche Eintragungen ins Grundbuch wirken sich auf den Verkehrswert aus.